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Kommunaler Gesamtplan Verkehr

Die Gemeinde Lupfig überarbeitet zur Zeit ihre aus dem Jahre 1998 stammende Nutzungsplanung. Der Zusammenschluss mit der Gemeinde Scherz bietet Anlass, die im Januar 2018 in Kraft getretene Nutzungsplanung des Dorfteils Scherz zu integrieren. Da im Umfeld der Gemeinde wichtige und grössere Verkehrsprojekte in Umsetzung sind oder deren Planung ansteht, wurde zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr ein kommunaler Gesamtplan Verkehr KGV erarbeitet. Der KGV löst den Verkehrsrichtplan Lupfig aus dem Jahr 2001 sowie den Verkehrsrichtplan Scherz aus dem Jahr 1990 ab.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat den kommunalen Gesamtplan Verkehr KGV der Gemeinde Lupfig unter Einbezug der betroffenen kantonalen Fachstellen geprüft und genehmigt. Durch die Genehmigung wurden die Zielsetzungen des KGV für den Kanton behördenverbindlich was bedeutet, dass diese in weiteren Planungen berücksichtigt werden müssen.

Sowohl die Massnahmen als auch die Teilpläne (Motorisierter Individualverkehr MIV, Öffentlicher Verkehr ÖV, Veloverkehr VV und Fussverkehr FV) sind nicht Teil des Genehmigungsinhalts. Sie sind für den Kanton nicht verbindlich und lassen keine Planungs- und Realisierungsverpflichtungen zu Lasten des Kantons ableiten. Sie stellen für den Kanton aber dennoch eine wichtige Beurteilungsgrundlage in offenen Planungsfragen dar. Für die Gemeinde hingegen ist der gesamte KGV inklusive Massnahmen und Teilpläne behördenverbindlich.